Im Artikel 65 Absatz 3 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen bekennt sich das Land zum Zusammenhalt der beiden Stadtgemeinden und formuliert gleiche Lebensbedingungen in Bremerhaven und Bremen als Staatsziel. Damit sind diese gleichen Lebensverhältnisse keine bloße politische Floskel, kein Gassenhauer der Wahlkampfzeit. Sie haben Verfassungsrang. Die gleichen Lebensbedingungen werden in der Landesverfassung weder eingeschränkt noch für klare Bereiche definiert. Sie betreffen allumfassend das gesellschaftliche Leben in Bremerhaven und Bremen. Dieses in der Verfassung verankerte Staatsziel hört somit bei der öffentlichen Sicherheit nicht auf.
„Wenn aufgrund von Fachkräftemangel oder anderer Faktoren nicht alle Stellen bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven besetzt werden können, fließen die Gelder für diese Stellen wieder zum Land Bremen. Sie bleiben nicht in Bremerhaven, um die öffentliche Sicherheit in unserer Seestadt anderweitig stärken zu können. Dies muss ein Ende haben!“, fordert Martina Kirschstein-Klingner, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion und Sprecherin für öffentliche Sicherheit.
Für die SPD-Fraktion steht daher fest: Wir brauchen eine Finanzzuweisungsrichtlinie, die regelt, dass Gelder für bewilligte Stellen der Ortspolizeibehörde unabhängig ihrer Besetzung für die öffentliche Sicherheit in Bremerhaven verwendet werden können.
„Ziel muss es selbstverständlich sein, dass die Stellen bei der Ortspolizeibehörde besetzt werden. Zugesagte Mittel sollten in der Seestadt eingesetzt werden. Nur so kann die öffentliche Sicherheit in Bremerhaven zielführend verbessert werden. Für uns hört das Staatsziel der gleichen Lebensverhältnisse nicht bei der Sicherheit Bremerhavener Bürgerinnen und Bürger auf“, stellt der SPD-Fraktionsvorsitzende Sönke Allers abschließend klar.