SPD IM MAGISTRAT
UNSERE MItglieder im Magistrat
Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde der Stadt. Er ist neben der Stadtverordnetenversammlung eines der beiden Organe der Stadt Bremerhaven. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung werden hier in laufende Verwaltungsarbeit umgesetzt. Dem Magistrat gehören nach der Stadtverfassung sowohl ehren- als auch hauptamtliche Dezernenten (Stadträte) an. Die ehrenamtlichen Mitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Legislaturperiode gewählt und müssen in der Mehrzahl sein. Die Amtszeit der hauptamtlichen Stadträte beträgt sechs Jahre und sie werden ebenfalls ferner von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der Magistrat wird aufgrund des geänderten Ortsgesetzes durch die Stadtverordnetenversammlung vom 04. Juli 2023 von sieben ehrenamtlichen und sechs hauptamtlichen Mitgliedern gebildet. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister, sein Vertreter ist der Bürgermeister. Der Magistrat ist ein Kollegialorgan.