Neues Promotionsrecht stärkt Wissenschaftsstandort Bremerhaven                   

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Strelow: Unsere Seestadt wird noch attraktiver für starke Forscherinnen und Forscher!

In der Wissenschaft gibt es vielerlei gute Gründe zu promovieren. Zum einen ist sie zum Teil notwendig für eine Karriere in der Wissenschaft, weil sie den Weg zur Professur und zu wichtigen Fördermitteln ebnet. Zum anderen eröffnet die Erlangung des Doktorgrades auch fernab der Wissenschaft Karrierewege und bietet die Möglichkeit, den eignen Forschungsschwerpunkt zu vertiefen.

Bisher war es, wie in den meisten Bundesländern, im Land Bremen nicht möglich, an den Hochschulen, darunter auch der Hochschule Bremerhaven, zu promovieren.

Der Weg dorthin gelang bis dato ausschließlich über eine Kooperation mit einer Universität, wie z.B. der Universität Bremen. Janina Strelow, stellvertretende Vorsitzende der SPD Bremerhaven, sieht großes Potenzial: „Mit der Novelle des Bremischen Hochschulgesetzes haben wir uns als SPD dafür eingesetzt, dass diese Regelung der Vergangenheit angehört. Mit Erfolg! Die Hochschule Bremerhaven erhält von nun an die Möglichkeit, in forschungs- bzw. drittmittelstarken Bereichen das Promotionsrecht zu erwerben. Damit ist klar: Unsere Seestadt wird noch attraktiver für starke Forscherinnen und Forscher! Wir zollen ihnen damit die Wertschätzung für ihre wertvolle Arbeit, die sie verdienen! Die Möglichkeit, das Promotionsrecht zu erwerben, stärkt ganz direkt den Wissenschaftsstandort Bremerhaven und wir sind uns sicher – diese Chance werden viele Wissenschaftler und Forscher ergreifen. Der Bedarf an spezialisiertem und praxisorientiertem Wissen wird auch in Zukunft sehr stark in den verschiedensten Anwendungsbereichen nachgefragt werden.“ 

Geregelt ist die Möglichkeit zur Erlangung des Promotionsrechts durch die „Bremische Verordnung über die Verleihung des Promotionsrechts an die Hochschulen des Landes Bremen (BremPromV)“ vom 30. Januar 2024. Im Rahmen dessen können die Hochschulen Konzepte vorlegen, um dieses zu erlangen.

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