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Das Verwaltungsgericht Bremen bestätigt: Das OB-Wahlverfahren war fair und demokratisch

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Mit Beschluss vom 23. Juli 2026 hat das Verwaltungsgericht Bremen den Eilantrag eines Mitbewerbers gegen das Oberbürgermeister-Wahlverfahren abgelehnt. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Verfahren fair, demokratisch und rechtlich nicht zu beanstanden war.

„Als SPD-Fraktion begrüßen wir den Beschluss des Verwaltungsgerichts ausdrücklich. Das Verfahren rund um die Wahl des Oberbürgermeisters war demokratisch, fair und rechtlich einwandfrei. Entgegen Kampagnen, die sowohl die Person Martin Günthners als auch das Wahlverfahren delegitimieren wollten, macht das Gericht deutlich, dass das Verfahren den Vorgaben der Bremerhavener Stadtverfassung entsprach und geltendes Recht ordnungsgemäß angewendet wurde“, erklärt Sönke Allers, Vorsitzender der Bremerhavener SPD-Fraktion.

Nach Auffassung der SPD-Fraktion geht der Beschluss jedoch noch weiter: Er bestätigt nicht nur die Rechtmäßigkeit des Wahlverfahrens, sondern hebt zugleich hervor, dass die Ausschreibung – anders als der Steller des Eilantrages behauptet – den gängigen Kriterien einer Oberbürgermeisterstelle entsprach. Zudem stellt das Gericht fest, dass die Ausschreibung überregional bekannt gemacht wurde und das Wahlverfahren demokratisch legitimiert ist. Über die Besetzung des Amtes entschied die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung auf Grundlage einer Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, die ihre Bewerbung aufrechterhielten. Die Stadtverordnetenversammlung wurde bei der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 von den Bremerhavenerinnen und Bremerhavenern gewählt und bildet damit den demokratischen Wählerwillen der Bevölkerung ab.

„Den Oberbürgermeister hat also nicht irgendein Gremium gewählt, sondern das demokratisch legitimierte Stadtparlament. Wir begrüßen, dass das Gericht diesen Umstand in seiner Begründung ausdrücklich berücksichtigt“, betont Allers.

Abschließend erklärt Allers: „Mit dem Beschluss steht nicht nur die formale Rechtssicherheit des Verfahrens fest. Das Gericht bestätigt zugleich, dass weder die Stellenausschreibung auf eine bestimmte Person zugeschnitten wurde noch die Mitbewerber irgendwelchen unfairen Benachteiligungen im Verfahren ausgesetzt waren. Das ist ein starkes Signal für Bremerhaven und für das Amt des Oberbürgermeisters.“

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