Schärfere Waffengesetze auch in Bremen und Bremerhaven – Holger Welt zum Amoklauf in Hamburg mit acht Toten

Fassungslosigkeit und Entsetzen ergreifen mich, wenn ich die schrecklichen Bilder in den Medien sehe. Wenn der Täter wie jüngst in Hamburg keinen Zugang zu seiner Waffe gehabt hätte, wären jetzt vielleicht viele Menschen noch am Leben.

Wir haben das Thema Waffenbesitz bereits vor Weihnachten in der Bremischen Bürgerschaft rauf und runter debattiert und im Prinzip waren sich fast alle einig, was eine Überarbeitung der aktuellen Gesetze angeht.

„Wir haben meiner Ansicht nach ein zu lasches Waffenrecht. Hier muss, und das sehen wir auch nach dem Amoklauf des Armbrustschützen in Bremerhaven, und ganz besonders jetzt mit den tödlichen Schüssen in Hamburg, unbedingt nachgeschärft werden. Gefährliche Waffen gehören grundsätzlich nicht in private Hände“.

Auch auf Anscheinswaffen oder Waffen, die mit dem kleinen Waffenschein legal geführt werden dürfen, sollte man einen genaueren Blick werfen. Eigentlich gibt es keine vernünftigen Gründe zum Waffenbesitz privater Personen, außer bei Jägern oder vielleicht eingeschränkt bei Sportschützen.

Es besteht dringender Handlungsbedarf, die bestehenden Gesetze zu überarbeiten. Die Eignung von Antragstellern muss intensiver überprüft werden. Es sollte auch bei jeder Antragstellung ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden müssen, dazu gehört auch der aktuelle Datenabgleich mit den Polizeidienststellen (auch Verfassungsschutz) und ganz wichtig ein psychologischer Eignungstest. 

Wenn es keine Gründe für einen bereits erteilten Waffenbesitz mehr gibt, dann muss jede Waffe auch wieder konsequent eingezogen werden. Hier muss es zukünftig wie beim TÜV eine ständige lückenlose Überprüfung geben. 

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