Mit Kurzarbeit Arbeitsplätze auch bei Störung der Lieferketten sichern
Awiszus: Verlängerte Bezugsdauer ist wichtige Stütze vor allem für das verarbeitende Gewerbe

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Das Bundeskabinett hat heute die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung beschlossen. Mit der Verordnung werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30. September 2022 verlängert. ,,Dadurch ist weiterhin ein niedrigschwelliger Zugang zum Kurzarbeitergeld gewährleistet. Ich begrüße das sehr, weil es vielen Unternehmen in Bremerhaven, Bremen-Nord und Bremen gerade jetzt in Zeiten zusätzlicher Belastungen wichtige Unterstützung bietet”, erklärt Swen Awiszus, stellvertretender Vorsitzender der SPD im Lande Bremen. Viele Unternehmen hätten noch unter den Lockdown-Auswirkungen im Zuge der Corona-Pandemie zu kämpfen und seien überdies durch neue Herausforderungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine belastet.

Kurzarbeit habe sich, so der Bremerhavener SPD-Politiker, als hochwirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen gezeigt. ,,Ich bin Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sehr dankbar, dass er jetzt im Kabinett die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes durchgesetzt hat. Das hilft Betrieben auch dann, wenn sich die Lieferkettenproblematik in Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine weiter verschärfen sollte, so Awiszus. Es sei absehbar, dass kriegsbedingte Effekte zu nachhaltigen Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt führten, deshalb seien alle Maßnahmen zur Stabilisierung wichtig und zu begrüßen.

Die Entwicklung der Kurzarbeit ist mit Blick auf die unterschiedlichen Branchen uneinheitlich: Während die Kurzarbeit im Gastgewerbe und Handel deutlich zurückgeht, hat der Anteil der Kurzarbeitenden im verarbeitenden Gewerbe im Vergleich zum Jahresbeginn deutlich zugenommen. ,,Die neue Verordnung sorgt dafür, dass die Zugangsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld bis zum 30. September 2022 herabgesetzt bleiben. Auch die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent abgesenkt. Es ist richtig, dass auch weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung des Kurzarbeitergeldes vollständig verzichtet wird”, so Awiszus.

Dass die pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld demgegenüber plangemäß am 30. Juni 2022 ausliefen, sei folgerichtig: Schließlich seien, so der SPD-Politiker, die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Einschränkungen inzwischen weitestgehend aufgehoben und die davon ausgehenden Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt weggefallen. ,,Auch wenn nach aktueller Lage der Dinge eine Verschärfung der pandemischen Situation mit einem erneuten Lockdown derzeit nicht zu erwarten ist, müssen wir auch arbeitsmarktpolitisch wachsam bleiben”, so Awiszus abschließend.

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